12. Februar 2014

Le Rules der Wette

Ich habe es ja schon öfter mal erwähnt, dass ich gerade mit jemanden eine "kleine" Wette habe. Da ich ja nichts nur für mich alleine (erfolgreich) machen kann, sondern den Vergleich mit anderen brauch (Vielleicht ist das ja so eine typische "Männersache") funktioniert das Vorgehen bisher doch ganz gut.

Doch um was geht es?
Mein "Partner"  (bei dem Wort klingt irgendwie was mit... ich weiß auch nicht) Gegenspieler will ein paar Kilos loswerden. Und ich will ihn schlagen. Also nicht mit dem Gewichtsverlust;- denn bei meinen Ehrgeiz könnte das zu schnell zu viel werden (und damit tierisch ungesund und gefährlich). Sondern beim Verzicht.

Uuuhh.... Sachen verbieten bei einer Abnahme sollte man nicht tun. Doch ab zwei Tafel Schokolade pro Tag und der Gewissheit angefangene Tafeln immer leer zu essen, finde ich, sollte man genau da anfangen: weg damit! Einigermaßen großzügig. Ich sage "einigermaßen", damit die Regeln vielleicht nicht all zu sehr komisch rüber kommen:

Ziel ist es, das (Zwischendurch-)Naschen loszuwerden. Dazu werden die Lebensmittel gestrichen, die potenziell dafür genutzt werden können.

Es stehen auf der Verbotsliste:

  • Schokolade
  • Weingummi
  • "Knabber"wurst
  • Süßgebäck
Somit ist so ziemlich alles aus dem Süßigkeitenregal abgedeckt. Im Zweifel: Nicht essen, nachfragen.

Relative Ausnahmen:
  • Nutella, wenn diese auf Brot, Brötchen oder Toast gegessen wird
  • Dinge, welche man zu Hauptzahlzeiten essen würde (Und nein: Kuchen ist keine Hauptmahlzeit) Ob z.B. Pfannkuchen mit Schokosoße zählen würde, weiß ich nicht. Aber ich denke "ab und zu" dürfte es unter die "Nutella"-Regel fallen.
Grundsätzlich erlaubt:
  • Jegliche Getränke (inkl. Alkohol und Cola)
Ausdrücklich erlaubt:
  • Obst
  • Gemüse
Sollte etwas unklar sein, darf es erstmal gegessen werden. Bei Zweifel gilt das Verbot/die Erlaubnis nach Einigung. Beispiel dazu: Ein "Crossaint" gilt nicht als Süßgebäck, aber auch nicht als "Brot, Brötchen oder Toast". Von daher ist es erlaubt - solange es nicht mit Dingen auf der Verbotsliste verarbeitet wurde (z.B. Schoko-Crossaint)

Eine Mengenbeschränkung gibt es (noch) nicht. Dies gilt auch für die folgenden Regeln:

Es ist ja auf eine lange Zeit ausgelegt. Da kommen halt mal soziale Sachen dazwischen, wie Geburtstage oder sowas. Oder man halt mal richtig Bock auf eine ganze Schokotorte. Da helfen die Ausnahmen. Wenn eine Ausnahme genommen wird, dann gilt diese für ein Event und/oder Tag und "befreit" von den ganzen Einschränkungen. Sehr praktisch, wenn man sich unter Alkoholeinfluss nicht zurückhalten kann oder... oder... oder...

Am Anfang der Challenge (Ende Januar) hat jeder 1 Ausnahme erhalten. Am 1. Februar hat jeder eine weitere erhalten. Ab März muss sich die Ausnahme verdient werden. Sind alle Ausnahmen aufgebraucht und ein Spieler verstößt gegen die Vorgaben, hat er verloren. Das gilt nicht in den ersten zwei Wochen, da wird es einfach neugestartet. (Die Regelung ist offensichtlich schon obsolet)

Wie man sich eine Ausnahme verdienen kann: Mit Sport! Angelehnt an die Jahreswechselchallenge gilt es viele Kilometer mit der eigenen Kraft zurückzulegen. Dabei spielen beide Spieler nicht gegeneinander, sondern jeder für sich versucht die Punktzahl innerhalb eines Monat zu erreichen. Für den Monat Februar liegt sie bei 150 Punkten. 

Die zurückgelegte Geschwindigkeit ist dabei egal. Es ist auch egal wie viel geschwitzt wird usw. Alleine die Kilometerzahl reicht. Dabei gilt folgende Auflistung:

Fahrrad fahren: 1 Punkt
Crosstrainer: 8 Punkte
Laufen: 4,5 Punkte
Schwimmen: Noch nicht ermittelt

Wie auch bei der Challenge gilt bei "Fahrrad fahren" alles, was einem Fahrrad nahe kommt. Und "laufen" kann auch "gehen" heißen.

Das ist eigentlich schon alles.

2 Kommentare:

  1. Da habt ihr ja richtig was ausgeklügelt. Und ich finde die Regeln gut, sind in meinen Augen sehr sinnvoll. So ist Nutella auf Brot nicht verboten, aber wenn man sich eine Banane mit Nutella beschmiert und in die Mikrowelle schiebt, wäre es sicherlich ein Regelverstoß, oder?

    Und Kuchen ist bei euch auch verboten? Der fällt bei mir ja nicht unter naschen. Allerdings gebe ich mich auch wirklich mit einem Stück zufrieden und esse nicht gleich die ganze Torte ;)

    Viel Erfolg weiterhin!

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    1. Zu erstens: Ja. Ungeklärt wäre allerdings folgender Fall: Banane (z.B. klein geschnitten) und Nutella auf Brot.

      Zu zweitens: Ja. Es fällt allgemein unter "Süßgebäck".

      Danke :D

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